Fragen & Antworten

Was ist die neue e-ID?

Die e-ID ist eine staatliche elektronische Identität, mit der sich alle Personen, die das möchten, künftig sicher und einfach digital ausweisen können.

Wozu dient die neue e-ID?

Die e-ID ermöglicht eine Vielzahl nützlicher Anwendungen, sofern eine Überprüfung der Identität gesetzlich vorgeschrieben ist - etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos, dem Abschluss eines Handyvertrages, der Unternehmensgründung, der Bestellung eines Strafregisterauszugs oder beim Altersnachweis. Über die e-ID-Infrastruktur können auch weitere digitale Nachweise ausgestellt werden – darunter der Fahrausweis, Wohnsitzbestätigungen oder Krankenkassenkarten. Auch politisch eröffnet die e-ID neue Perspektiven: So wird beispielsweise das elektronische Unterschreiben von Volksinitiativen und Referenden geprüft – ein wichtiger Schritt zur digitalen Stärkung der direkten Demokratie. Die e-ID vereinfacht somit den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen, spart Zeit und Papier, reduziert Behördengänge und macht den digitalen Alltag in der Schweiz moderner und bürgerfreundlicher. Gleichzeitig hilft sie bei der Verifikation von Unternehmen und Personen und macht es Kriminellen deutlich schwerer, sich als jemand anderes auszugeben oder gefälschte Identitäten zu verwenden.

Haben wir die e-ID nicht 2021 bereits abgelehnt?

Ja. Allerdings beseitigt die neue e-ID die zentralen Kritikpunkte an der Vorlage von 2021: Sie ist staatlich, sicher und freiwillig. Deshalb wird sie vom Bundesrat und allen Fraktionen der Bundesversammlung nahezu einstimmig unterstützt.

Wer stellt die neue e-ID aus?

Die e-ID wird vollständig vom Staat bereitgestellt und verwaltet. Konkret verantworten das Bundesamt für Polizei (Fedpol) sowie das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) sowohl die Ausstellung der e-ID als auch den Betrieb der technischen Infrastruktur. Damit liegt die e-ID vollständig in öffentlicher Hand. Der Bund stellt also eine Lösung bereit, die ganz im Dienste der Allgemeinheit steht.

Wie sicher ist die neue e-ID?

Die neue e-ID garantiert Datenschutz auf höchstem Niveau und wurde in einem öffentlichen Prozess in enger Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und Wirtschaft entwickelt. Personendaten werden dezentral auf dem eigenen Smartphone in einer digitalen Brieftasche gespeichert, bleiben vollständig unter der Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer und sind durch modernste Verschlüsselungstechnologien geschützt. Befürchtungen vor Überwachung sind unbegründet: Die e-ID verhindert aktiv Missbrauch, weil keine unnötigen Daten erhoben oder zentral zusammengeführt werden können. So haben weder der Staat noch Private die Möglichkeit, die Verwendung der e-ID nachzuverfolgen. Zudem ist der Quellcode öffentlich zugänglich. IT-Fachleute, Datenschützerinnen und Datenschützer sowie alle Interessierten können die e-ID jederzeit einem Test unterziehen.

Ist die Nutzung der e-ID freiwillig?

Ja. Die Nutzung der e-ID ist freiwillig. Niemand wird verpflichtet, eine elektronische Identität zu beantragen. Physische Ausweise bleiben vollständig erhalten. Niemand wird gezwungen, digitale Identifikationsmethoden zu verwenden.

Ist die e-ID kostenlos?

Ja. Die Ausstellung und Nutzung der e-ID ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren oder versteckte Kosten an.

Wie werden meine Daten gespeichert?

Die e-ID setzt auf ein dezentrales Speichermodell: Sämtliche persönlichen Daten werden ausschliesslich auf dem Mobiltelefon der Nutzerinnen und Nutzer gespeichert – und nicht etwa auf zentralen Servern. Sie bestimmen, welche Daten sie wann weitergeben.

Können Unternehmen meine e-ID-Daten sammeln und Profile erstellen?

Nein. Um die Privatsphäre bestmöglich zu schützen, beschränkt die e-ID den Datenaustausch auf ein Minimum. Das bedeutet: Für viele Anwendungen reicht beispielsweise ein einfacher Altersnachweis, ohne dass gleich das genaue Geburtsdatum übermittelt werden muss. Die e-ID gibt also immer nur jene Informationen preis, die für eine bestimmte Situation erforderlich sind. Darüber hinaus werden keine sog. Randdaten wie Zeitpunkt, Ort oder Häufigkeit der Nutzung gespeichert – somit lassen sich keine Bewegungs- oder Nutzungsprofile erstellen.

Wird mit der e-ID ein Sozialkreditsystem wie in China möglich?

Nein. Die Schweizer e-ID ist von Grund auf so konzipiert, dass dies technisch unmöglich ist. Die E-ID und alle damit verbundenen Daten werden dezentral auf dem persönlichen Gerät der Nutzerin oder des Nutzers gespeichert. Es gibt keine zentrale Datenbank, in der der Staat Informationen über die Bürgerinnen und Bürger sammeln könnte, um sie zu bewerten.

Was passiert, wenn ich meine e-ID verliere?

Wenn Sie Ihr Smartphone verlieren, auf dem Ihre e-ID gespeichert ist, können Sie die e-ID sofort sperren lassen – wie bei einer verlorenen Kreditkarte. Eine neue e-ID kann danach einfach beantragt werden.

Hafte ich, wenn ich meine e-ID verliere?

Die Haftungsregeln unterscheiden sich nicht von denen bei physischen Ausweisen oder anderen digitalen Anwendungen.

Was ist mit Menschen, die kein Smartphone haben?

Die Nutzung der e-ID ist freiwillig. Niemand wird verpflichtet, eine elektronische Identität zu beantragen. Physische Ausweise bleiben vollständig erhalten. Niemand wird gezwungen, digitale Identifikationsmethoden zu verwenden.

Ab wann gibt es die e-ID?

Vorausgesetzt das Gesetz wird am 28. September angenommen, wird die e-ID voraussichtlich ab 2026 verfügbar sein. Der Bund wird rechtzeitig über das genaue Einführungsdatum und die nächsten Schritte informieren.

Wie kann ich eine e-ID beantragen?

Die e-ID kann einfach und sicher über eine App des Bundes beantragt werden. Dazu braucht es ein offizielles Ausweisdokument und ein Smartphone. Der Prozess ist benutzerfreundlich und wird in mehreren Schritten klar erklärt.

Welche Daten fallen beim Beantragen der e-ID an?

Grundsätzlich werden die Daten Ihrer E-ID dezentral und ausschliesslich auf Ihrem persönlichen Mobiltelefon gespeichert. Für den Prozess der Identitätsprüfung existiert jedoch eine gesetzlich geregelte Ausnahme, die der Sicherheit und der Bekämpfung von Missbrauch dient: Bei der Online-Beantragung wird zur Verifizierung Ihrer Identität eine Videoaufnahme von Ihnen und Ihrem Ausweisdokument erstellt. Diese Aufzeichnung wird zweckgebunden gespeichert, um mögliche Betrugsfälle beweisen und nachverfolgen zu können. Die Aufbewahrungsfrist endet fünf Jahre nach dem Ablauf oder Widerruf Ihrer E-ID, was zu einer maximalen Speicherdauer von bis zu 15 Jahren führen kann. Als Alternative dazu können Sie Ihre E-ID direkt in einem Passbüro beantragen. Bei diesem persönlichen Verfahren entfällt die Video-Identifikation, wodurch auch keine entsprechenden Daten für diesen Zweck gespeichert werden.